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Datum:
27.07.2024 10 Uhr 58
 

 

Infoblatt zu neuen Zuzahlungsregelungen ab 2004

07.01.04

Das Jahr 2004 hat begonnen und es hält wieder einige Änderungen in Sachen Gesundheitswesen für uns bereit. Wir haben für Sie daher einmal die wichtigsten Regelungen für die Physiotherapie zusammengestellt:

  1. Für jedes Rezept fällt eine Gebühr von 10,- € an. Zusätzlich müssen 10 % des Rezeptwertes (bisher 15 %) bezahlt werden.
  2. Die alten Befreiungskärtchen der Krankenkassen gelten nicht mehr. Allerdings gilt:

Kein Patient einer gesetzl. Krankenkasse muß mehr als 2% seines Jahresbruttoeinkommens als Zuzahlung leisten.
Bei chronisch Kranken gilt eine Regelung mit 1%.
Jugendliche bis zu Beginn des 18. LJ. sind befreit.

Hier noch ein Beispiel: (für einen Patienten der BEK)

Die Verordnung lautet : 6 x Krankengymnastik / Extension
10 % - Anteil = 10,86 € *
zzgl. Rezeptgebühr 10,00 €
Ihre Zuzahlung beträgt somit: 20,86 €

Neu ist, dass die 10%-ige Selbstbeteiligung auch auf alle Hausbesuchsgebühren und Wegegelder anfällt. Ausnahme: Bewohnern von sozialen Einrichtungen, wie z.B. Seniorenheimen, sind von den zusätzlichen Selbstbeteiligungen für Hausbesuch und Wegegeld befreit !

Es soll keiner mehr bezahlen als er muß !

Mit diesen Neuigkeiten möchten wir Ihnen helfen, gut informiert ins neue Jahr zu gehen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen guten Start im Neuen Jahr und natürlich Alles Gute für Ihre Gesundheit.

Ihr Gesundheitsteam Physiotherapie



 

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